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AGB für Geschäftskunden

Bedingungen für Entwicklungs-, OEM-/CDMO- und Forschungsangebote an Geschäftskunden.

Stand: 4. November 2026

Nur B2B. Diese Bedingungen gelten nach Vereinbarung für Geschäftskunden. Sie sind keine Verbraucher-AGB und keine Teilnahmebedingungen für Pilot-User.

1. Geltungsbereich und Einbeziehung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der pheal GmbH, Albert-Einstein-Straße 1, 49076 Osnabrück, gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie betreffen Entwicklungs-, OEM-/CDMO- und Forschungsleistungen sowie hierfür gelieferte Produkte, soweit ihre Geltung vor Vertragsschluss vereinbart wurde.

Sie gelten nicht für Verbraucherbestellungen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Abweichende Geschäftsbedingungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zustimmen. Diese Fassung ändert bereits bestehende Verträge nicht automatisch.

2. Angebote und Vertragsschluss

Website-Inhalte und Anfrageformulare sind keine verbindlichen Vertragsangebote. Ein Vertrag kommt durch die übereinstimmenden Erklärungen der Parteien zustande, insbesondere auf Grundlage eines Angebots und seiner Annahme oder einer Auftragsbestätigung. Eine im Angebot bestimmte Bindungsfrist ist maßgeblich.

Eine Produkt-, Pre-order- oder Pilot-Anfrage allein begründet weder einen Kaufvertrag noch eine Lieferreservierung, Zahlungspflicht oder Teilnahmezusage. Für Pilot-Testungen werden gesonderte Teilnahme- und gegebenenfalls Datenschutzvereinbarungen getroffen.

3. Leistungsumfang und Entwicklung

Leistungsgegenstand, Spezifikation, Einsatzbereich, Vergütung, Termine und gegebenenfalls Abnahmekriterien ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Ob eine Tätigkeit oder ein bestimmter Erfolg geschuldet ist, richtet sich nach der vereinbarten Leistung und den gesetzlichen Vorschriften. Ein vertraglich zugesagter Erfolg wird durch diese AGB nicht ausgeschlossen.

Bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind technische Risiken und offene Fragestellungen vorab zu benennen und projektbezogen zu berücksichtigen. Änderungen von Leistungsumfang, Zeitplan oder Budget bedürfen einer Vereinbarung; eine automatische einseitige Preiserhöhung ist damit nicht verbunden.

4. Mitwirkung und regulatorische Aufgaben

Der Auftraggeber stellt vereinbarte Anforderungen, Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung und benennt erforderliche Ansprechpartner. Auswirkungen ausbleibender Mitwirkung werden gemeinsam geklärt; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

Eine Entwicklung nach ISO 13485, regulatorische Dokumentation, klinische Studien, Zulassungsunterstützung oder die Übernahme einer bestimmten regulatorischen Rolle sind nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Bezeichnung CDMO allein legt weder die Rolle des rechtlichen Herstellers noch eine behördliche Zulassung fest. Gesetzliche Pflichten der jeweiligen Parteien bleiben bestehen.

5. Preise und Zahlung

Es gelten die im Vertrag vereinbarten Preise zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer. Versand-, Reise- oder sonstige Nebenkosten werden berechnet, soweit sie vereinbart sind. Ohne abweichende Vereinbarung sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Abschlags- oder Vorauszahlungen werden nur nach entsprechender Vereinbarung fällig.

Für Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung beträgt der gesetzliche Verzugszins neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

6. Lieferung, Termine und Abnahme

Verbindliche Liefer- und Leistungstermine werden im Vertrag festgelegt. Erkennbare Verzögerungen teilen wir mit; erforderliche Anpassungen werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rechte abgestimmt. Für Lieferungen gelten die gesetzlichen Regeln zum Gefahrübergang, sofern nicht ausdrücklich eine andere zulässige Lieferklausel vereinbart ist.

Soweit eine Werkleistung vereinbart ist, richtet sich die Abnahme nach den vertraglichen Kriterien und den gesetzlichen Vorschriften. Entwicklungsleistungen werden nicht allein durch die Website-Darstellung als erfolgreich abgenommen.

7. Mängelrechte und Haftung

Für Mängel und Schadensersatz gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 HGB, bleiben anwendbar, soweit deren Voraussetzungen vorliegen. Der bestimmungsgemäße Verbrauch oder normale Verschleiß ist von einem bereits bei Gefahrübergang bestehenden Mangel zu unterscheiden; ein pauschaler Ausschluss von Mängelrechten für Sensoren, Verbrauchsteile oder Akkus erfolgt nicht.

Diese AGB enthalten keinen Ausschluss der Haftung für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, übernommene Garantien oder zwingende Produkthaftung. Im Übrigen gelten ebenfalls die gesetzlichen Haftungsregeln.

8. Ergebnisse, Nutzungsrechte und Vertraulichkeit

Rechte an Entwicklungsergebnissen, Software, Konstruktionen, Sensor-Designs, Dokumentation und vorbestehendem Know-how werden im jeweiligen Projektvertrag geregelt. Die Übergabe eines Musters oder die Veröffentlichung einer Darstellung auf dieser Website überträgt für sich allein keine weitergehenden Schutz- oder Nutzungsrechte.

Vertraulich überlassene technische und geschäftliche Informationen dürfen nur für den vereinbarten Zweck verwendet und nur den hierfür berechtigten Personen zugänglich gemacht werden. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Ergänzende Geheimhaltungsvereinbarungen haben Vorrang.

9. Verbraucherangebote und Pilot-Programme

Für einen späteren Verkauf an Privatkunden gelten diese B2B-AGB nicht. Die für einen konkreten Verbraucher-Vertrag erforderlichen Informationen, gegebenenfalls Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular und Bedingungen werden vor Vertragsschluss im betreffenden Angebot bzw. Shop bereitgestellt. Gesetzliche Verbraucherrechte werden durch diese Seite nicht eingeschränkt.

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

10. Recht, Gerichtsstand und Kontakt

Für die von diesen AGB erfassten B2B-Verträge gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Osnabrück, soweit der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und die Vereinbarung gesetzlich zulässig ist. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

Bei unwirksamen einzelnen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Regeln, insbesondere § 306 BGB. Fragen zu einem Angebot oder Vertrag: info@pheal.care. Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten: Datenschutz.

Die englische Fassung ist eine Übersetzung. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich, sofern nicht anders vereinbart.